AGB

Inhaltsverzeichnis

1. Allgemeines

2. Angebote

3. Zahlungsbedingungen

4. Eigentumsvorbehalt

5. Bestellung und Lieferung

6. Leergut und Paletten

7. Gewährleistungshaftung

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

9. Vertraulichkeit


1) Allgemeines

Unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Angebote, Verkäufe und Lieferungen ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abweichende Einkaufsbedingungen erkennen wir nicht an. Mit der Auftragserteilung werden unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen anerkannt.


2) Angebote
Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend bezüglich Lieferung und Preis. Kaufpreis ist

der am Tag der Lieferung gültige Listenpreis; es kommen ggf. die Ihnen bekannten auftrags- bzw.

umsatzbezogenen Zu- oder Abschläge in Anrechnung.

Die von uns im Ordersatz, auf Rechnungen und Bestellisten angegebene Preisempfehlung (inklusive

Mehrwertsteuer) ist unverbindlich. Wir betonen ausdrücklich, dass es sich hierbei nur um eine Kalkulationshilfe handelt, die auf Erfahrungen aus unserem Kundenkreis beruht; sie müssen der örtlichen Wettbewerbs- und Kostenlage individuell angepasst werden.

3) Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind sofort nach Lieferung ohne jeden Abzug fällig und werden mittels SEPA-Firmenlastschriftverfahren eingezogen. Schließt sich der Abnehmer dem SEPA-Firmenlastschriftverfahren nicht an oder wird die Lastschrift nicht eingelöst, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 0,5% auf den Rechnungsbetrag, mindestens jedoch 5,00€. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb 8 Tagen nach Lieferung, tritt ohne weitere Mahnung Zahlungsverzug ein mit der Folge, dass wir zusätzliche bankübliche Kontokorrentzinsen berechnen. Alle Spesen und Gebühren, die uns für nicht eingelöste Lastschriften, Schecks und Wechsel berechnet werden, gehen zu Lasten des Abnehmers. Bei Zahlungsverzug sowie bei Zahlungsunfähigkeit, bei Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers oder bei einer Pfändung beim Käufer, werden unsere jeweiligen Forderungen gegen den Käufer sofort fällig. Von diesem Zeitpunkt an ist er nicht mehr berechtigt, über die in unserem Eigentum stehende Ware zu verfügen, auch nicht durch Weiterverkauf. Wird auf Anforderung die gesamte Restschuld nicht sofort bezahlt, sind wir berechtigt, die Herausgabe unserer unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu verlangen.

Zurückbehaltungsrechte des Käufers sind ausgeschlossen. Alle durch die Wiederinbesitznahme der Ware entstehenden Kosten trägt der Käufer. Rabatte entfallen bei Beantragung des Insolvenzverfahrens, bei Zahlungseinstellung oder Zahlungsverzug des Geschäftspartners.

4) Eigentumsvorbehalt
Alle von uns in unserem Namen und für unsere Rechnung gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung – und zwar aller Verpflichtungen uns gegenüber unser Eigentum. Alle Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf gelten als an uns abgetreten. Die abgetretene Forderung dient zu unserer Sicherheit in Höhe das Wertes der jeweiligen verkauften Vorbehaltsware.

Solange unser Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Kunde die Ware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Im Falle von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen seitens Dritter ist der Kunde verpflichtet, Widerspruch einzulegen und uns in Kenntnis zu setzen.

5) Bestellung und Lieferung
Die Auftragsannahme erfolgt nur auf dem von uns individuell vorgegebenen Weg. Die Lieferung erfolgt entsprechend dem festgelegten Tourenplan in Paletten ebenerdig frei Haus. Ein Anspruch auf Belieferung außerhalb des Tourenplanes besteht nicht. Soweit die örtlichen Verhältnisse eine rationelle Entladung in Palette ebenerdig frei Haus nicht ermöglichen, verpflichtet sich der Käufer, bei der Entladung behilflich zu sein; muss Ware vom Palette abgeladen werden, erheben wir einen Bearbeitungszuschlag in Höhe von 2%.

6) Leergut & Paletten
Die Ihnen leihweise überlassenen Gegenstände sind pfleglich zu behandeln sowie unverzüglich und unvertauscht zurückzugeben. Der Käufer hat Palette und Leergut bei Anlieferung abholfertig bereitzustellen. Für nicht zurück-gegebene Palette stellen wir den Anschaffungsbetrag in Rechnung.

7) Gewährleistungshaftung
Reklamationen müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich geltend gemacht werden. Bei begründeten Beanstandungen verpflichten wir uns, nach unserer Wahl entweder zu entsprechender Ersatzlieferung oder zur Herabsetzung des Kaufpreises. Ein Anspruch auf Wandlung oder Schadenersatz besteht nicht. Ersatz eines weitergehenden unmittelbaren oder mittelbaren Schadens wird nicht gewährt. Die Gefahr für Verlust, Schädigung, Diebstahl, Qualitätsminderung etc. geht mit der Übergabe der Ware an den Käufer auf diesen über. Die Übergabe der Ware gilt auch dann als erfolgt, wenn die Ware auf einem vom Käufer vorgesehenen Platz abgestellt wird. Reklamationen aus der Lieferung von Frischwaren müssen am Tag der Lieferung telefonisch geltend gemacht werden.

8) Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Höchstadt a.d Aisch, Gerichtsstand ist Erlangen, oder das zuständige übergeordnete Gericht.

9) Vertraulichkeit
Unsere Preise und unsere Mitteilungen sind vertraulich zu behandeln. Dritten darf keine Einsicht gewährt werden.

Big Five Distribution
Gewerbering 15
91315 Höchstadt a.d Aisch